Sozialer Ausgleich

Alessio Ricci
4 min readApr 15, 2021

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Das Gesamtesystem der sozialen Sicherung in der Schweiz

Die Soziale Sicherheit ist dazu da, um die gesamte Bevölkerung vor den wichtigsten Lebensrisiken zu schützen.

Die neun Risiken der sozialen Sicherheit

  1. Medizinische Versorgung
  2. Verdienstausfall bei Krankheit
  3. Mutterschaft
  4. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  5. Alter
  6. Tod
  7. Invalidität
  8. Arbeitslosigkeit
  9. Familienlasten

Der Sozialwissenschaftler François Höpflinger hat das Schweizerische Sicherheitsmodel mit einem sozialen Netz im Zentrum der Gesellschaft beschrieben. Dieses soll jedermann schützen in Existenz Not zu gelangen. Die Soziale Sicherheit bildet sich zu einem aus soziale Gruppen (Familie, Freunde, etc.) als auch durch den Staat. Durch die Sozialversicherungen schützen vor generellen Risiken aller (Tod, Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.). Von diesem sozialen Netz profitieren somit alle, die Erwerbstätig sind und sozialen Gruppen angehören. In diesem Fall spricht man von sozialer Integration. Will oder kann jemand nicht Arbeiten und gehört nicht zu einer sozialen Gruppe, droht der soziale Ausschluss (=soziale Desintegration). Zuerst versucht die öffentliche Sozialhilfe mit finanziellen Mitteln zu helfen. Im besten Fall schaffen es die betroffenen von selbst durch di Unterstützung zurück ins soziale Leben.

Die öffentliche Sozialhilfe

Die öffentliche Sozialhilfe ist dazu da, die soziale Integration von Sozialhilfebezügern sicher zu stellen. Um anspruch auf Sozialhilfe zu erhalten findet eine Prüfung der Person statt. Dafür gelten folgende Grundsätze:

  • Wahrung der Menschenwürde
  • Subsidiarität
  • Persönliche Lebenssituation
  • Bedarfsdeckung
  • Angemessenheit

Für diese Grundsätze gelten die SKOS-Richtlinien (SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe).

3-Säulen-Konzept: Grundlage der Sozialversicherungen

Die Schweizerische Sozialversicherungen sind in drei Säulen aufgeteilt:

Die erste Säule ist obligatorisch und umfasst die staatlich Vorsorgen (Existenzsicherung). Die zweit Säule ist obligatorisch und umfasst die berufliche Vorsorgen (Sicherung von ca. 60% des letzten Einkommens (1. & 2. Säule zusammen)). Die dritte Säule ist freiwillig und umfasst die private Vorsorgen (Sicherung von gewohnter Lebenshaltung (1. & 2. & 3. Säule zusammen)).

Die 1. Säule: die staatliche Vorsorge — AHV/IV/EO

Der versicherte Personenkreis

AHV sind alle versichert die in der Schweiz arbeiten (sowie Kinder und Ehegatten) oder in der Schweiz wohnen. Ab dem 1. Januar im Jahr in dem man 18 Jahre wird (Erwerbstätige) oder drei Jahre später (Nichterwerbstätige). Die AHV zahlt Witwen-, Weisen- und Altersrente.

Finanzierung nach dem Umlageverfahren

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren das heisst alle bezahlen ein und bezahlen jemand anderem aus dem ganzen. Somit zahlen die jungen den alten die Rente, dies nennt man den Generationenvertrag. Dies wird durch die Ausgleichskassen verwaltet und ausgeführt.

Beitragsleistungen über Lohnprozente

Für die 1. Säule werden insgesamt vom Bruttolohn 10.25%, je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, getragen. Durch diesen Umverteilungseffekt zeigt sich der Solidarischegedanke der AHV.

Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL) und Erwerbsersatzordnung (EO)

Die Invalidenversicherung ist eng mit der AHV verbunden. Anspruchsberechtig sind Personen, die wegen psychischen oder physischen Gesundheitsschaden teilweise oder für immer Nichterwerbstätig sein kann.

Wenn die AHV und IV nicht ausreicht helfen die Ergänzungsleistungen das existent Minimum zu sichern.

Mit der Erwerbsersatzordnung wird der Verdienstausfall bei Armee, Zivilschutz, Zivildienst und Elternschaftentschädigung gezahlt.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die ALV ist für alle AHV versicherten die nicht Selbständig sind obligatorisch. Die ALV zahlt höchstens während zwei Jahre. Neben den Taggeldern finanziert die ALV arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse) um die Integration zu sichern. Zuständig sind die regionalen Arbeitsvermittlungszenter (RAV). Ausserdem zahlt sie die Kurzarbeitentschädigungen, Schlechtwetterentschädigungen und Insolvenzentschädigungen.

Herausforderungen an die AHV

Aufgrund der demografischen Wandels beziehen die Menschen immer länger und weniger Kinder werden geboren. Weshalb sich der Alterquotient verschlechtert.

Mögliche Lösungen sind:

  • Auf der Einnahmenseite die Beiträge der Versicherten zu erhöhen
  • Neue Einnahmequellen erschlossen werden (zurzeit Versicherte, Bundesbeiträge, Mehrwertsteuerprozente und Spielbanksteuern)
  • Auf der Ausgabenseite die Verminderung der monatlichen Renten (beruft rechtliche Änderungen und sehr schwer durchsetzbar)
  • Höheren Renteneintrittsalters bzw. Flexibilisierung der Pensionierung.

Die 2. Säule: die berufliche Vorsorge (BVG)

Grundlagen und versicherter Personenkreis

Die Unternehmen sind verpflichtet die Mitarbeiter*innen bei einer Pensionskasse zu versichern. Der Bund legt die Gesetze über die berufliche Vorsorge fest.

Koordinierter Lohn als Versicherungsgrundlage

Vom Lohn wird der Koordinationbetrag abgezogen und nicht versichert, weil dieser bereits von der AHV abgedeckt wird. Der AHV-Bruttolohn minus den Koordinationsbetrag ergibt der koordinierte Lohn. Die Eintrittsschwelle liegt aber unter diesem Wert. Der maximale Betrag ist gedeckelt kann aber überobligatorisch versichert werden.

Finanzierung nach dem Kapitaldeckungsverfahren

Die 2. Säule funktioniert mit dem Kapitaldeckungsverfahren, dass heisst das jeder für sich Geld anlegt und von diesem auch wieder bezieht. Eine Unternehmung kann für ihre Angestellten eine firmeneigene Stiftung gründen. Die Freizügigkeitsleistung ist der gesamte Betrag, welcher eingezahlt wurde plus die Zinsen.

Die Herausforderung an die berufliche Vorsorge

Eine zentrale Grösse für eine Pensionskasse ist der Deckungsgrad. Dieser bezeichnet das Verhältnis der vorhanden Vermögen zu der Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Der Wert sollte min. 100% betragen, liegt er darunter spricht man von einer Unterdeckung.

Mit dem Mindestzinssatz wird der Pensionskassen ein Wert vorgegeben, zu dem das Sparkapital mindestens versichert werden muss. Aufgrund der tiefen Zinsen erzielen die Pensionskassen ungenügende Renditen.

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, der bei Renteneintritt auf das Kapital angewandt wird, um heraus zu finden, wie hoch die Renten sein werden.

Wie bei der 1. Säule wirkt sich die demografische Entwicklung negativ aus, da die Pensionskasse bis zum Tod des Versicherten bezahlt und der Wert nicht sinken darf.

Die 3. Säule: die private Vorsorge

Die dritte Säule ist Freiwillig.

3a — gebundene Vorsorge

3a ist ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder einer Lebensversicherung mit Sparanteil. Der maximale Betrag, der eingezahlt werden kann ist pro Jahr gedeckelt. Der eingezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

3b — freie Säule

3b umfasst alle Sparformen, bei denen man grundsätzlich nicht gebunden ist.

Begriffe

Soziale Sicherheit

Soziale Gruppen

Sozialversicherungen

Soziale Integration

Soziale Desintegration

Öffentliche Sozialhilfe

  • Subsidiarität
  • Bedarfsdeckung
  • Angemessenheit
  • SKOS-Richtlinien

3-Säulen-Konzept

AHV

  • Umlageverfahren
  • Generationenvertrag
  • Ausgleichskasse
  • Umverteilungseffekt
  • Demografischer Wandel
  • Altersquotient

IV

EL

EO

ALV

Berufliche Vorsorge (BVG)

  • Pensionskasse
  • Koordinationsbetrag
  • Versicherter BVG-Lohn
  • Koordinierter Lohn
  • Kapitaldeckungsverfahren
  • Freizügigkeitsleistung
  • Deckungsgrad
  • Unterdeckung
  • Mindestzinssatz
  • Umwandlungssatz

3. Säule — private Vorsorge

  • Säule 3a
  • Gebundene Vorsorge
  • Säule 3b

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