Versicherungen
Der Umgang mit Risiken
Ein Risiko besteht immer aus zwei Aspekten: Chance und Gefahr.
Privates Risikomanagement
- Schritt: Risiko erkennen
- Schritt: Risiko vermeiden
- Schritt: Risiko vermindern
- Schritt: Risiko überwälzen
- Schritt: Risiko selbst tragen
Risiken überwälzen: das Versicherungsprinzip
Wenn man das Risiko überwälzt, sprich sich versichert, entstehen Kosten in Form einer Prämie. Das ist der Betrag, der man an eine Versicherung zahlt, dass sie bei einem Vorfall zahlen. Wenn man zahlt, wird man zum Teil einer Gefahrengemeinschaft. Das Ziel einer Versicherungsunternehmung ist es eine möglichst grosse Gefahrengemeinschaft zu haben, denn laut dem “Gesetz der grossen Zahl” kann besser das Risiko abgeschätzt werden. Da eine Versicherung ein Individuum absichert spricht man auch von persönlicher Vorsorge.
Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt ist verpflichtet sich gegen Krankheit zu versichern. Eingeschlossen ist dabei auch die Unfallversicherung. Eltern müssen Kinder spätestens drei Monate nach Geburt versichern. Dementsprechend muss auch jede Krankenkasse den Obligatorischen Teil bei jedem der sich meldet versichern.
Die obligatorische Grundversicherung
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist festgelegt, was dazu gehört und wie sie aufgebaut sein muss.
Die Zusatzversicherung
Im Gegensatz zum Obligatorium kann eine Krankenkasse Zusätze, wie alternativmedizinische Behandlungen, Gesundheitsvorsorge oder Zahnbehandlungskosten, ablehnen. Bei einer Spitalversicherung haben die Patienten die Wahl zwischen allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilungen in der ganzen Schweiz.
Leistungen der Grundversicherung
Die Grundversicherung beinhaltet Leistungen zu Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
- Ambulante Behandlungen
- Stationäre Behandlung
- Pflege zu Hause
- Untersuchungen
- Beiträge an Badekuren
- Medikamenten
- Notfallmässige Behandlungen im Ausland (vorübergehender Aufenthalt)
Kostenbeteiligung der Versicherten
Jeder Versicherter Zahlt eine Franchise dies ist ein fester Betrag. Sie beträgt min. 300.- CHF kann aber erhöht werden, um die Prämie zu senken. Wenn Geld benötigt, wird für z.B. Spitalkosten wird, nach dem die Franchise aufgebraucht wurde ein Selbstbehalt von 10% verlangt bis zu einem Betrag von 700.- CHF begrenzt. In der letzten Zeit gibt es permanent steigenden Krankenkassenprämien.
Individuelle Prämiensparmöglichkeiten
- HMO-Modell
Im Notfall muss nicht irgendeinen Arzt sondern eine HMO-Gruppenpraxis aufgesucht werden - Hausarzt-Modell
Im Notfall muss nicht irgendeinen Arzt sondern der vertraglich vereinbarte Hausarzt aufgesucht werden - Verzicht Zusatzversicherungen
Krankentaggeldversicherung
Wenn die Lohnfortzahlungspflicht abgelaufen ist und die Invalidenrente länger braucht, erhalten zu werden kann eine Versicherungslücke entstehen.
Umfallversicherung
Die obligatorische Unfallversicherung
Die Prämien für die Berufsunfallversicherung muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung muss der Arbeitnehmer übernehmen.
Wann sprechen wir von einem “Unfall”?
- Schädigende Einwirkung
- Plötzliche Einwirkung
- Unabsichtliche Einwirkung
- Äussere Einwirkung
- Ungewöhnliche Einwirkung
Die Leistungen der Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung gibt es im Gegensatz zu der Krankenkasse keine Franchise. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhält man Taggeld. Wenn es keine Heilung gibt, hat der Verunfallte anspruch auf Invalidenrente. Wer Auf Hilfe von dritten Angewiesen ist hat weiter anspruch auf Hilflosenentschädigung. Wenn dauernd ein Schaden verbleibt erhält der geschädigte eine einmalige Integritätsentschädigung. Wenn ein Unfall zum Tod führt, erhalten die Hinterbliebenen eine Hinterlassenenrente.
Die private Unfallversicherung
Wer will kann freiwillig sich auch Unfallversichern lassen.
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung bringt Schutz gegen finanzielle Folgen von Invalidität oder Tod.
- Todesfallrisikoversicherung
Zahlt eine bestimmte Summe an Begünstigten bei Todesfall - Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zahlt eine Rente an Geschädigten
→ Wer durch einen Unfall Invalide wird ist in der Schweiz besser dran, als wenn es durch eine Krankheit geschieht
Vermögensbildende Versicherung: z.B. eine gemischte Lebensversicherung
Wenn eine Versicherung gleichzeitig eine Risikoversicherung mit einem Sparvorgang ist, spricht man von einer gemischten Lebensversicherung.
Privathaftpflichtversicherung
Der Begriff “Haftpflicht” bedeutet, dass wenn jemand widerrechtlich einen Schaden hinzu gefügt hat, muss er dafür aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert.
Motorfahrzeugversicherung
Ein Versicherungsschutz ist obligatorisch vorgeschrieben.
Obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Prämie richtet sich nach folgendem:
- Fahrzeugtyp
- Alter
- Jährlicher Kilometerleistung
- Nationalität
- Geschlecht
- Weiteren Kriterien (Beruf, Wohnort, Verwendung, etc.)
Die Versicherungsunternehmen wenden ein Prämienrabattsystem an, dass unfallfreies Fahren belohnt. Bein Bonus-Malus-System steigt man eine Stufe ab wenn man keinen Unfall hatte aber mehrere Stufen auf wenn man welche hatte. Je niedriger die Stufe, desto niedriger die Prämie. Wenn es sich herausstellt das der Schaden wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht geschehen ist kann eine Versicherung auf den Lenker Rückgriff nehmen, sogenanntes Regressrecht.
Kaskoversicherung zur Deckung des eigenen Schadens
Eine Autokasko-Versicherung ist freiwillig und kann Schäden an Halter übernehmen.
- Teilkaskoversicherung
Feuer-, Diebstahl- und Elementarschäden - Vollkaskoversicherung
Kollisionsschäden auf eigenes Verschulden
Mobiliar- und Gebäudeversicherung
Eine Mobiliar- oder Hausratversicherung deckt Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Glasschäden und einige Elementarschäden am eigenen Mobiliar ab. Die Versicherung ist nicht obligatorisch, ist aber empfehlenswert. Wird weniger Mobiliarwert versichert als das Mobiliar Wert hat, spricht man von einer Unterversicherung und erhält dementsprechend prozentual weniger bei einem Schaden. Wird mehr Mobiliarwert versichert als das Mobiliar Wert hat, spricht man von einer Überversicherung. Bei einer Mobiliarversicherung gibt es einen Selbstbehalt. Wer ein Haus besitzt, sollte eine Gebäudeversicherung abschliessen.
Versicherungen gliedern — eine Übersicht
Unterscheidung nach dem Gegenstand der Versicherung
- Personenversicherung
- Sachversicherung
- Vermögensversicherung
Unterscheidung nach dem Träger der Versicherung
- Staatliche Versicherung
- Private Versicherung
Unterscheidung nach der Freiwilligkeit der Versicherungsabschlusses
- Obligatorische Versicherung
- Freiwillige Versicherung
Unterscheidung nach der Finanzierungsart
- Sozialversicherung
- Individualversicherung
Unterscheidung nach der Abrechnungsart
- Durch den Arbeitgeber
- Durch den Versicherungsnehmer
Begriffe
Risiko
- Risikomanagement
Gesetz der grossen Zahl
Krankenkasse
- Grundversicherung
- KVG
- Selbstbehalt
- Franchise
- HMO-Modell
- Hausarztmodell
Zusatzversicherung
- VVG
Unfallversicherung
- (begrenztes) Obligatorium
- Heilungskosten
- Taggelder
- Invalidenrente
- Hilflosenentschädigung
- Integritätsentschädigung
- Hinterlassenenrente
Krankentaggeldversicherung
Lebensversicherung
- Risikolebensversicherung
— Todesfallrisiko
— Erwerbsunfähigkeitsrisiko - Gemischte Versicherung
Privathaftpflichtversicherung
Autoversicherungen
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Bonus-Malus-System
- Regressrecht
- Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
- Teilkasko/Vollkasko
Mobiliar-/Hausratversicherung
- Neuwert
- Unterversicherung/Überversicherung
- Grundhausrat