Versicherungen

Alessio Ricci
4 min readApr 15, 2021

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Der Umgang mit Risiken

Ein Risiko besteht immer aus zwei Aspekten: Chance und Gefahr.

Privates Risikomanagement

  1. Schritt: Risiko erkennen
  2. Schritt: Risiko vermeiden
  3. Schritt: Risiko vermindern
  4. Schritt: Risiko überwälzen
  5. Schritt: Risiko selbst tragen

Risiken überwälzen: das Versicherungsprinzip

Wenn man das Risiko überwälzt, sprich sich versichert, entstehen Kosten in Form einer Prämie. Das ist der Betrag, der man an eine Versicherung zahlt, dass sie bei einem Vorfall zahlen. Wenn man zahlt, wird man zum Teil einer Gefahrengemeinschaft. Das Ziel einer Versicherungsunternehmung ist es eine möglichst grosse Gefahrengemeinschaft zu haben, denn laut dem “Gesetz der grossen Zahl” kann besser das Risiko abgeschätzt werden. Da eine Versicherung ein Individuum absichert spricht man auch von persönlicher Vorsorge.

Krankenversicherung

Wer in der Schweiz wohnt ist verpflichtet sich gegen Krankheit zu versichern. Eingeschlossen ist dabei auch die Unfallversicherung. Eltern müssen Kinder spätestens drei Monate nach Geburt versichern. Dementsprechend muss auch jede Krankenkasse den Obligatorischen Teil bei jedem der sich meldet versichern.

Die obligatorische Grundversicherung

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist festgelegt, was dazu gehört und wie sie aufgebaut sein muss.

Die Zusatzversicherung

Im Gegensatz zum Obligatorium kann eine Krankenkasse Zusätze, wie alternativmedizinische Behandlungen, Gesundheitsvorsorge oder Zahnbehandlungskosten, ablehnen. Bei einer Spitalversicherung haben die Patienten die Wahl zwischen allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilungen in der ganzen Schweiz.

Leistungen der Grundversicherung

Die Grundversicherung beinhaltet Leistungen zu Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

  • Ambulante Behandlungen
  • Stationäre Behandlung
  • Pflege zu Hause
  • Untersuchungen
  • Beiträge an Badekuren
  • Medikamenten
  • Notfallmässige Behandlungen im Ausland (vorübergehender Aufenthalt)

Kostenbeteiligung der Versicherten

Jeder Versicherter Zahlt eine Franchise dies ist ein fester Betrag. Sie beträgt min. 300.- CHF kann aber erhöht werden, um die Prämie zu senken. Wenn Geld benötigt, wird für z.B. Spitalkosten wird, nach dem die Franchise aufgebraucht wurde ein Selbstbehalt von 10% verlangt bis zu einem Betrag von 700.- CHF begrenzt. In der letzten Zeit gibt es permanent steigenden Krankenkassenprämien.

Individuelle Prämiensparmöglichkeiten

  • HMO-Modell
    Im Notfall muss nicht irgendeinen Arzt sondern eine HMO-Gruppenpraxis aufgesucht werden
  • Hausarzt-Modell
    Im Notfall muss nicht irgendeinen Arzt sondern der vertraglich vereinbarte Hausarzt aufgesucht werden
  • Verzicht Zusatzversicherungen

Krankentaggeldversicherung

Wenn die Lohnfortzahlungspflicht abgelaufen ist und die Invalidenrente länger braucht, erhalten zu werden kann eine Versicherungslücke entstehen.

Umfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung

Die Prämien für die Berufsunfallversicherung muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung muss der Arbeitnehmer übernehmen.

Wann sprechen wir von einem “Unfall”?

  • Schädigende Einwirkung
  • Plötzliche Einwirkung
  • Unabsichtliche Einwirkung
  • Äussere Einwirkung
  • Ungewöhnliche Einwirkung

Die Leistungen der Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung gibt es im Gegensatz zu der Krankenkasse keine Franchise. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhält man Taggeld. Wenn es keine Heilung gibt, hat der Verunfallte anspruch auf Invalidenrente. Wer Auf Hilfe von dritten Angewiesen ist hat weiter anspruch auf Hilflosenentschädigung. Wenn dauernd ein Schaden verbleibt erhält der geschädigte eine einmalige Integritätsentschädigung. Wenn ein Unfall zum Tod führt, erhalten die Hinterbliebenen eine Hinterlassenenrente.

Die private Unfallversicherung

Wer will kann freiwillig sich auch Unfallversichern lassen.

Lebensversicherung

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bringt Schutz gegen finanzielle Folgen von Invalidität oder Tod.

  • Todesfallrisikoversicherung
    Zahlt eine bestimmte Summe an Begünstigten bei Todesfall
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Zahlt eine Rente an Geschädigten
    Wer durch einen Unfall Invalide wird ist in der Schweiz besser dran, als wenn es durch eine Krankheit geschieht

Vermögensbildende Versicherung: z.B. eine gemischte Lebensversicherung

Wenn eine Versicherung gleichzeitig eine Risikoversicherung mit einem Sparvorgang ist, spricht man von einer gemischten Lebensversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Der Begriff “Haftpflicht” bedeutet, dass wenn jemand widerrechtlich einen Schaden hinzu gefügt hat, muss er dafür aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert.

Motorfahrzeugversicherung

Ein Versicherungsschutz ist obligatorisch vorgeschrieben.

Obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die Prämie richtet sich nach folgendem:

  • Fahrzeugtyp
  • Alter
  • Jährlicher Kilometerleistung
  • Nationalität
  • Geschlecht
  • Weiteren Kriterien (Beruf, Wohnort, Verwendung, etc.)

Die Versicherungsunternehmen wenden ein Prämienrabattsystem an, dass unfallfreies Fahren belohnt. Bein Bonus-Malus-System steigt man eine Stufe ab wenn man keinen Unfall hatte aber mehrere Stufen auf wenn man welche hatte. Je niedriger die Stufe, desto niedriger die Prämie. Wenn es sich herausstellt das der Schaden wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht geschehen ist kann eine Versicherung auf den Lenker Rückgriff nehmen, sogenanntes Regressrecht.

Kaskoversicherung zur Deckung des eigenen Schadens

Eine Autokasko-Versicherung ist freiwillig und kann Schäden an Halter übernehmen.

  • Teilkaskoversicherung
    Feuer-, Diebstahl- und Elementarschäden
  • Vollkaskoversicherung
    Kollisionsschäden auf eigenes Verschulden

Mobiliar- und Gebäudeversicherung

Eine Mobiliar- oder Hausratversicherung deckt Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Glasschäden und einige Elementarschäden am eigenen Mobiliar ab. Die Versicherung ist nicht obligatorisch, ist aber empfehlenswert. Wird weniger Mobiliarwert versichert als das Mobiliar Wert hat, spricht man von einer Unterversicherung und erhält dementsprechend prozentual weniger bei einem Schaden. Wird mehr Mobiliarwert versichert als das Mobiliar Wert hat, spricht man von einer Überversicherung. Bei einer Mobiliarversicherung gibt es einen Selbstbehalt. Wer ein Haus besitzt, sollte eine Gebäudeversicherung abschliessen.

Versicherungen gliedern — eine Übersicht

Unterscheidung nach dem Gegenstand der Versicherung

  • Personenversicherung
  • Sachversicherung
  • Vermögensversicherung

Unterscheidung nach dem Träger der Versicherung

  • Staatliche Versicherung
  • Private Versicherung

Unterscheidung nach der Freiwilligkeit der Versicherungsabschlusses

  • Obligatorische Versicherung
  • Freiwillige Versicherung

Unterscheidung nach der Finanzierungsart

  • Sozialversicherung
  • Individualversicherung

Unterscheidung nach der Abrechnungsart

  • Durch den Arbeitgeber
  • Durch den Versicherungsnehmer

Begriffe

Risiko

  • Risikomanagement

Gesetz der grossen Zahl

Krankenkasse

  • Grundversicherung
  • KVG
  • Selbstbehalt
  • Franchise
  • HMO-Modell
  • Hausarztmodell

Zusatzversicherung

  • VVG

Unfallversicherung

  • (begrenztes) Obligatorium
  • Heilungskosten
  • Taggelder
  • Invalidenrente
  • Hilflosenentschädigung
  • Integritätsentschädigung
  • Hinterlassenenrente

Krankentaggeldversicherung

Lebensversicherung

  • Risikolebensversicherung
    — Todesfallrisiko
    — Erwerbsunfähigkeitsrisiko
  • Gemischte Versicherung

Privathaftpflichtversicherung

Autoversicherungen

  • Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  • Bonus-Malus-System
  • Regressrecht
  • Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
  • Teilkasko/Vollkasko

Mobiliar-/Hausratversicherung

  • Neuwert
  • Unterversicherung/Überversicherung
  • Grundhausrat

Gebäudeversicherung

Personenversicherung

Sachversicherung

Vermögensversicherung

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